AGB
„Im Folgenden werden MY COMPANY als MC und die Vertragspartner* als Teilnehmer bezeichnet.“
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
MY COMPANY - Inh. Undine Fischer
Vorbemerkung
MY COMPANY führt seit vielen Jahren sehr erfolgreich Veranstaltungen durch, die verschiedensten touristischen Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich und ihre Angebotspalette einem Fachpublikum vorzustellen, persönlichen und fachlichen Austausch zu pflegen, geschäftliche Kontakte zu knüpfen, ihr Produktportfolio zu erweitern, Aufträge zu generieren usw.
Klare rechtliche Regeln sind die Grundvoraussetzung für ein gutes Gelingen zum bestmöglichen Erfolg und zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
MY COMPANY führt die Veranstaltungen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen durch.
Im Folgenden werden MY COMPANY als MC und die Vertreter der Unternehmen als Vertragspartner* bezeichnet.
* Für die bessere Lesbarkeit ist der nachfolgende Text im generischen masculinum verfasst. Alle Regelungen gelten für alle Geschlechter im gleichen Maße.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen MC und den Vertragspartnern.
2. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Hierbei kommt es nicht darauf an, welche Bedingungen zeitlich später gestellt wurden.
3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch MC.
§ 2 Vertragsschluss, Durchführung des Auftrags
1. Gegenstand des MC erteilten Auftrags ist die vereinbarte Leistung, d. h. die bestmögliche Durchführung der Veranstaltung und nicht deren geschäftlicher Erfolg für den Vertragspartner, etwa im Sinne des Erreichens von Zielen, die dieser sich
durch seine Teilnahme gesetzt hat.
2. Wesentliche Bestandteile des jeweiligen Vertrages sind neben der Veranstaltungskonzeption das Veranstaltungsdatum und der Veranstaltungsort.
3. Mit seiner Unterschrift kommt der Vertrag zu den Bedingungen von MC zustande und erkennt der Vertragspartner diese AGB an.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen
1. MC strebt bei jeder Veranstaltung die maximale Teilnehmerzahl an; die Erreichung einer bestimmten Zahl von Besuchern liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich von MC und hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis.
2. MC verpflichtet bei nahezu allen Veranstaltungen Fremdanbieter (z. B. für die Anmietung der Location, das Catering, die Technik, die Dekoration etc.), die sorgfältig ausgesucht werden und die Erfüllung des hohen Qualitätsanspruchs von MC erwarten lassen. Vertragspartner dieser Fremdanbieter ist allein MC.
3. Die im Vertrag über die Teilnahme angegebenen Preise und Leistungen sind für beide Seiten bindend.
4. Abweichungen, gleich welcher Art, sind nur in beiderseitigem Einverständnis möglich und bedürfen der Schriftform.
5. Mit Vertragsschluss ist MC berechtigt, dem Vertragspartner eine Anzahlung i. H. v. 50 % des vereinbarten Preises zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Die Restsumme wird vor Beginn der Veranstaltung berechnet und ist auch vor Beginn zahlbar.
§ 4 Stornierungen durch den Teilnehmer, Ersatzteilnehmer
1. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, hat MC Anspruch auf Zahlung des
vereinbarten Preises nach folgender Maßgabe:
Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 55 % des vereinbarten Preises
Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des vereinbarten Preises
Stornierung bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Preises
Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des vereinbarten Preises
Stornierung ab 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises
2. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden als die Stornopauschale ihn verkörpert, eingetreten ist.
3. Der Vertragspartner kann MC einen Ersatzpartner vorschlagen, welcher an seiner Stelle in den Vertrag eintreten kann. Dafür gelten folgende Bedingungen:
– der Ersatzpartner muss, was seine Marktbedeutung und Reputation anbelangt, mit dem Vertragspartner vergleichbar sein;
– es darf sich nicht um einen direkten Konkurrenten der übrigen Vertragspartner im Hinblick auf dieselbe Veranstaltung handeln;
– Der Ersatzpartner muss seine Bereitschaft, anstelle des Vertragspartners in den Vertrag einzusteigen, gegenüber MC schriftlich erklären.
4. Nach Zustandekommen des Vertrages mit dem Ersatzpartner entfällt die Zahlungsverpflichtung des ursprünglichen Vertragspartners gemäß § 4.1. Dies gilt nicht, wenn ein Ersatz allein durch das Engagement von MC gefunden wird.
§ 5 Information während der Vorbereitungsphase, Änderungen zum
Veranstaltungsablauf
1. MC informiert den Vertragspartner regelmäßig über den jeweils aktuellen Vorbereitungsstand. Die Korrespondenz erfolgt in der Regel per E-Mail, womit sich der Vertragspartner durch seine Anmeldung zur Veranstaltung ausdrücklich einverstanden erklärt.
2. Werden Änderungen oder Abweichungen im Veranstaltungsablauf notwendig, wird
MC dies unverzüglich mitteilen. Unwesentliche Änderungen/Abweichungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Minderung des Preises. Unwesentlich sind beispielsweise folgende Änderungen oder Abweichungen: dafür könnten insbesondere sein
auf Info-/Stehtische während des Get togethers muss verzichtet werden, z.B. wegen
Pandemiebedingtem Hygienekonzept /Abstandsregelungen
Wetterverhältnissen, die die Nutzung des eigentlich angedachten Außenbereichs nicht ermöglichen und zu geringes Platzangebot im Innenraum.
3. Entspricht aufgrund wesentlicher Änderungen oder Abweichungen die geplante Veranstaltung nicht mehr dem vereinbarten Vertrag, kann der Teilnehmer eine angemessene Minderung des Preises verlangen, sofern er den Mangel unverzüglich (innerhalb von max. 3 Tagen nach Kenntnis des Mangels) textlich anzeigt.
Wesentliche Änderungen sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Beispiele sind:
> Notwendig gewordene Änderung der Location in Folge von Insolvenzen, Havarien,
Doppelbuchungen, Personalausfällen o.Ä. im ursprünglich gebuchten Veranstaltungsortes, (in diesem Fall ist MC verpflichtet, einen Ersatzort vergleichbarer Qualität zu suchen)
4. Im Falle einer kompletten, ersatzlosen Absage einer Veranstaltung
(Pandemie, Havarie) erstattet MC de Vertragspartner den vollen Preis
§ 6 Datenschutz
1. Zwecke und Daten
Es werden personenbezogene Daten erhoben, die der Erfüllung der vertraglichen Zwecke durch MC dienen. Diese Daten umfassen maximal:
Namen, Titel, Firma des (potentiellen) Vertragspartners
Geschlecht/Anrede
Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Festnetz- und/oder Mobilfunknummer, Fax)
Veranstaltungsinformationen
Art der gewünschten Kontaktaufnahme seitens des Vertragspartners
Informationen die für die Erfüllung des Vertrages zwischen MC und dem Vertragspartner erforderlich sind.
Datenschutzinformationen
2. Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
damit MC den als solchen Vertragspartner identifizierenden kann;
zur Erfüllung des Vertrages;
zur Korrespondenz mit dem Vertragspartner;
zur Rechnungslegung
3. Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung
Die Datenspeicherung erfolgt aufgrund Einwilligung und auf der Grundlage eines berechtigten Interesses von MC an der Erfüllung des Vertrages.
4. Speicherdauer
Vertragspartner stimmen einer Kontaktaufnahme und Datenspeicherung für die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation der
Veranstaltung zu. Sollten weitere Kontakte zu MC nicht bestehen, werden die personenbezogenen Daten nach 18 Monaten mit einer angemessenen Bearbeitungsfrist innerhalb von bis zu 3 Monaten und nach Prüfung aus der Datenbank von MC gelöscht. Daten, deren Löschung behördliche oder gesetzliche (z. B. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden gesperrt.
5. Weitergabe von Daten Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners an Dritte zu
anderen als den aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Der Vertragspartner gestattet MC, seine Kontaktdaten an andere Teilnehmer derselben Veranstaltung weiterzugeben.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen, Berichterstattung im Internet
1. MC behält sich vor, den Vertragspartnern vor, während und/oder nach der Veranstaltung die Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen und/oder die Benutzung von mobilen oder anderen Endgeräten, die eine Zugänglichmachung von Aufzeichnungen oder Streamings ermöglichen, zu untersagen.
2. Die Anfertigung und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zu gewerblichen, insbesondere zu Werbezwecken sind untersagt. Zu privaten Zwecken sind Sie widerruflich und vorbehaltlich der Regelung in § 7 Ziff. 1 gestattet. MC weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Anfertigung und/oder Verwendung von Aufnahmen auch zu privaten Zwecken Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden können. Mit der Gestattung der Anfertigung von Aufnahmen durch MC zu privaten Zwecken im Einzelfall ist die
Einräumung von Nutzungsrechten oder Einwilligungen Dritter nicht verbunden.
3. MC weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen ihrer Veranstaltungen Bilder und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von MC beauftragte Personen oder Dienstleister erstellt werden können. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich als auch die Teilnahme einzelner Personen als Repräsentanten von Unternehmen dokumentiert werden.
4. MC berichtet im eigenen Interesse auf der eigenen Homepage www.mycompany-berlin.de und ihren Social Media Auftritten (Twitter, Facebook, Instagram) über zukünftige oder stattgefundene Veranstaltungen und Unternehmensaktivitäten. Der Vertragspartner gibt mit seiner Anmeldung sein Einverständnis, in der Berichterstattung entsprechend namentlich und unter seiner Firma erwähnt zuwerden. Die Abbildung von Logos bedarf keiner zusätzlichen Absprache.
§ 8 Vertrauens- und Diskretionspflicht
MC garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen, Kontaktdaten, Agenturinformationen an außenstehende Dritte nicht erfolgt.
§ 9 Haftung
1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haftet MC - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der MC und ihrer Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit der MC und der Erfüllungsgehilfen haftet MC nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
sowie
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der MC auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit MC einen Mangel der Leistung arglistig verschwiegen hat.
§ 10 Inkrafttreten, anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.11.2021 in Kraft.
2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Erfurt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
MY COMPANY, Inh. Undine Fischer
Kupferstraße 3
99885 Ohrdruf OT Wölfis

